Schwerbehindertenabgabe reduzieren
Machen Sie aus Ihrer bisherigen Geldspende eine Sachspende mit Produkten und Dienstleistungen aus Werkstätten für behinderte Menschen. Hierdurch reduzieren Sie Ihre Ausgleichsabgabe.
Grundlage hierfür ist das SGB IX § 223 Abs. 1.
Gemeinnützige Einrichtungen fördern und unterstützen
Gemeinnützige Einrichtungen können nach den Bedürfnissen die Sachspende aussuchen. Dadurch wird Ihre Unterstützung noch wertvoller. Alles kommt direkt beim Spendenempfänger an.
Kostenlose PR durch soziales Engagement generieren
Durch Ihre Sachspende, welche von Menschen mit Behinderung hergestellt wird,zieht Ihr Unternehmen automatisch die Aufmerksamkeit auf sich. Sichtbare Hilfe verbreitet sich um ein Vielfaches schneller.
Menschen mit Behinderung unterstützen
Menschen mit Behinderung, eine Randgruppe in unserer Gesellschaft. Durch unser Konzept werde diese direkt von Ihnen unterstützt. Die Sachspenden werden in den WfbM gefertigt. Die Menschen mit Behinderung werden ihrem Können und Fähigkeiten bezogen eingesetzt. Das Gefühl gebraucht zu werden ist auch für die Menschen mit Behinderung wichtig!
Liquidität für Ihr Unternehmen schaffen
Großartig, Gutes tun und gleichzeitig Liquidität ohne zusätzlichen Aufwand generieren. Grundlage hierfür ist das SGB IX. Kein zusätzlicher Aufwand für Ihr Unternehmen. SpendEffekt übernimmt die gesamte Koordination und Abwicklung.